Welche Beträge Ihnen je Pflegegrad zustehen, und wie wir Sie in Rüdersdorf beim Pflegegrad-Antrag unterstützen.
Als Betreuungs- und Entlastungsleistung erkennen die Pflegekassen unter anderem folgende Dienste an. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse, welche Angebote erstattet werden.
Monatliche Höchstbeträge. Pflegegrad 1 sieht kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung vor, dafür Entlastungs- und Zuschussleistungen (siehe unten).
| Leistung (pro Monat) | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | - | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | - | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- und Nachtpflege | - | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege | - | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Zusätzlich in allen Pflegegraden: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat, Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 224 € im Monat sowie Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr.
Klappen Sie den passenden Pflegegrad auf, um alle Leistungen im Detail zu sehen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick" (Stand 11.12.2025). Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.
Antrag, Höherstufung oder die Umwandlung von Leistungen: Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Ihre Fragen.
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