Häusliche Krankenpflege oder Grundpflege: der Unterschied einfach erklärt
Behandlungspflege, Grundpflege, Krankenkasse, Pflegekasse: Diese Begriffe werden oft verwechselt. Dabei ist der Unterschied wichtig, denn er entscheidet, wer die Kosten trägt. Wir erklären es einfach.
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung zu Hause erbracht werden. Sie wird von der Krankenkasse bezahlt (SGB V) und ist nicht an einen Pflegegrad gebunden.
- Medikamente stellen und verabreichen
- Injektionen, zum Beispiel Insulin
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Katheter- und Stomaversorgung
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Hilfe bei den täglichen Verrichtungen. Sie wird über die Pflegekasse abgerechnet (SGB XI) und setzt einen Pflegegrad voraus.
- Körperpflege, Waschen, Duschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Aufstehen, Lagern und Bewegen
Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
Bei uns bekommen Sie beides aus einer Hand
Sie müssen sich um die Zuordnung nicht selbst kümmern. Als ambulanter Pflegedienst in Rüdersdorf erbringen wir sowohl die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung als auch die Grundpflege, und wir klären für Sie, was worüber läuft.
Häufige Fragen
Brauche ich für die häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?
Kann ich beides gleichzeitig bekommen?
Wer stellt die Verordnung aus?
Alles aus einer Hand in Rüdersdorf
Ob medizinische Behandlungspflege oder Grundpflege: Wir versorgen Sie zuverlässig zu Hause und klären die Abrechnung für Sie.