Ratgeber Organisation

Nach dem Krankenhaus: Pflege organisieren, bevor die Entlassung kommt

medimobil RatgeberLesezeit 6 Min
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"Ihre Mutter kann morgen nach Hause." Dieser Satz löst bei vielen Familien Panik aus. Dabei müssen Sie das nicht allein stemmen: Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Anschlussversorgung mit vorzubereiten. Wir zeigen, welche Rechte Sie haben und was Sie selbst rechtzeitig anstoßen sollten.

Ihr gutes Recht: das Entlassmanagement

Jedes Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung mit organisieren. Dieses Entlassmanagement ist gesetzlich verankert (Paragraf 39 Absatz 1a SGB V) und kein Gefallen, sondern Ihr Anspruch. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Klinik nötige Rezepte, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder eine Kurzzeitpflege in die Wege leitet und Kontakt zur Kranken- und Pflegekasse aufnimmt.

Der wichtigste Tipp: Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses so früh wie möglich an, am besten schon in den ersten Tagen des Aufenthalts. Warten Sie nicht, bis die Entlassung angekündigt wird, denn dann bleiben oft nur ein oder zwei Tage.

Noch kein Pflegegrad? Jetzt beantragen

Zeichnet sich ab, dass dauerhaft Hilfe nötig sein wird, stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad am besten noch während des Krankenhausaufenthalts. Normalerweise hat die Pflegekasse für die Entscheidung bis zu 25 Arbeitstage Zeit. Liegt jemand im Krankenhaus und hängt die weitere Versorgung davon ab, gibt es ein Eilverfahren mit deutlich verkürzten Fristen, die Begutachtung erfolgt dann oft innerhalb einer Woche nach Aktenlage. Weisen Sie den Sozialdienst und die Pflegekasse ausdrücklich auf die Dringlichkeit hin.

Wenn die Versorgung noch nicht steht: Übergangspflege und Kurzzeitpflege

Manchmal ist zu Hause noch nichts geregelt und ein Platz in einer Einrichtung fehlt. Dann gibt es zwei Brücken:

  • Übergangspflege im Krankenhaus: Kann die nötige Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand sichergestellt werden, dürfen Sie bis zu zehn Tage je Krankenhausbehandlung im Krankenhaus weiterversorgt werden (Paragraf 39e SGB V).
  • Kurzzeitpflege: Eine vollstationäre Pflege auf Zeit, bis die Versorgung zu Hause organisiert ist. Dafür steht ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro zur Verfügung.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
Übergangspflege im Krankenhausbis 10 Tage
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG 2)3.539 €
Reguläre Entscheidungsfrist der Pflegekasse25 Arbeitstage

Was zu Hause vorbereitet sein sollte

Damit die Rückkehr gelingt, sollten Sie vor dem Entlassungstag klären:

  • Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Toilettensitzerhöhung oder Duschhocker rechtzeitig verordnen und liefern lassen. Für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Desinfektion gibt es zudem monatlich 42 Euro, mehr dazu im Ratgeber Pflegehilfsmittel.
  • Medikamente: Entlassrezept einlösen, bevor die Apotheke schließt, und den Medikamentenplan mitnehmen.
  • Pflegedienst: Früh Kontakt aufnehmen, damit Wundversorgung, Medikamentengabe oder Grundpflege ab dem ersten Tag stehen.
  • Alltag: Einkäufe, Wäsche, erste Mahlzeiten und erreichbare Ansprechpartner organisieren. Eine gute Übersicht gibt der Ratgeber Pflege zu Hause organisieren.
Unser Tipp aus der Praxis

Rufen Sie uns schon aus dem Krankenhaus heraus an. Wir stimmen uns direkt mit dem Sozialdienst ab und übernehmen in Rüdersdorf und Umgebung häusliche Krankenpflege, Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung, damit die Versorgung ab dem Entlassungstag lückenlos steht.

Häufige Fragen

Kann das Krankenhaus meinen Angehörigen einfach entlassen, obwohl nichts organisiert ist?
Das Krankenhaus muss im Rahmen des Entlassmanagements die Anschlussversorgung mit vorbereiten. Ist die Versorgung nicht sichergestellt, sprechen Sie sofort den Sozialdienst an und verweisen Sie auf die Übergangspflege nach Paragraf 39e SGB V.
Wie schnell bekommt man im Krankenhaus einen Pflegegrad?
In dringenden Fällen läuft die Begutachtung im Eilverfahren nach Aktenlage, oft innerhalb einer Woche. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird und die Dringlichkeit klar benannt ist.
Wer bezahlt die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst, hierfür kann der Entlastungsbetrag helfen.
Was ist, wenn nur vorübergehend Hilfe nötig ist?
Auch ohne Pflegegrad kann der Arzt häusliche Krankenpflege verordnen, etwa für Wundversorgung oder Medikamentengabe. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.

Entlassung steht an? Wir springen ein.

Seit 2010 organisieren wir die Versorgung nach dem Krankenhaus in Rüdersdorf und Umgebung, von der Krankenpflege bis zur Hauswirtschaft. Ein Anruf genügt.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.