Pflege und Beruf vereinbaren: Ihre Rechte als Angehörige
Ein Elternteil wird plötzlich pflegebedürftig, und der Job läuft weiter. Viele Angehörige wissen nicht, dass das Gesetz ihnen echte Freistellungsrechte gibt. Wir zeigen, welche das sind und wie Sie sie nutzen.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Arbeitstage sofort
Tritt eine Pflegesituation akut ein, etwa nach einem Sturz oder Schlaganfall, dürfen Sie der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Dieses Recht gilt in Betrieben jeder Größe, auch im kleinsten Unternehmen. Sie müssen den Arbeitgeber nur unverzüglich informieren.
Damit kein Einkommen wegbricht, gibt es das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Angehörigen. Es beträgt rund 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettolohns und wird für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person gezahlt. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Pflegekasse, ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit genügt.
Pflegezeit: bis zu 6 Monate Freistellung
Brauchen Sie länger Zeit, können Sie sich für die Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Dieser Anspruch gilt in Betrieben ab 16 Beschäftigten. Die Freistellung ist unbezahlt, aber Ihr Arbeitsplatz bleibt sicher: Ab der Ankündigung, frühestens jedoch 12 Wochen vor dem Beginn, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Kündigen Sie die Pflegezeit spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich oder per E-Mail an.
Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate in Teilzeit
Wer Pflege und Beruf dauerhaft verbinden will, kann die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, auf mindestens 15 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Dieser Anspruch gilt in Betrieben ab 26 Beschäftigten und muss 8 Wochen vor Beginn angekündigt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren, zusammen sind maximal 24 Monate möglich.
Zinsloses Darlehen als finanzielle Brücke
Während der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt etwa die Hälfte des ausgefallenen Nettoeinkommens und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Zurückgezahlt wird es später, ebenfalls in Raten. Der Antrag ist seit 2025 formlos per E-Mail möglich.
Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber, auch wenn Sie die Fristen einhalten könnten. Viele Betriebe finden gemeinsam mit Ihnen flexible Lösungen, etwa Homeoffice, Gleitzeit oder eine schrittweise Rückkehr. Ein offenes Gespräch schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
Entlastung im Alltag: Sie müssen nicht alles allein tragen
Freistellung ist das eine, dauerhafte Entlastung das andere. Ein ambulanter Pflegedienst kann Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung übernehmen, während Sie arbeiten. Wie Sie die Versorgung Schritt für Schritt aufbauen, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson steht die Verhinderungspflege bereit, mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammen mit der Kurzzeitpflege. Und der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat finanziert stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt.
Wir von medimobil unterstützen seit 2010 Familien in Rüdersdorf und im Umkreis von etwa 10 Kilometern, mit häuslicher Kranken- und Grundpflege, Hauswirtschaft, Betreuung und Beratung. So bleibt Ihnen mehr Kraft für Beruf und Familie.
Häufige Fragen
Gilt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung auch in kleinen Betrieben?
Bekomme ich während der Pflegezeit Gehalt?
Kann mir während der Pflegezeit gekündigt werden?
Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?
Wir entlasten Sie im Alltag
Damit Pflege und Beruf zusammenpassen: Wir übernehmen Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung in Rüdersdorf und Umgebung. Sprechen Sie uns an.