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Was zahlt die Pflegekasse 2026? Alle Leistungen im Überblick

medimobil RatgeberLesezeit 7 Min
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Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag: Die Pflegeversicherung kennt viele Leistungen, und schnell verliert man den Überblick. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen 2026 verständlich erklärt.

Pflegegeld: für die Pflege durch Angehörige

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es frei verwenden kann.

Pflegegeld pro Monat (Stand 2026)
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Pflegesachleistung: für den ambulanten Pflegedienst

Die Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst wie medimobil die Pflege übernimmt. Sie ist höher als das Pflegegeld und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegesachleistung pro Monat (Stand 2026)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €
Gut zu wissen: Kombileistung

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung auch mischen. Nutzen Sie zum Beispiel nur einen Teil der Sachleistung durch den Pflegedienst, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld dazu. Wir rechnen das gern mit Ihnen durch.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat

Jeder mit einem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsangebote finanzieren, etwa Hilfe im Haushalt oder Betreuung stundenweise. Wie Sie ihn nutzen und abrechnen, zeigt unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Braucht die Pflegeperson eine Auszeit oder ist verhindert, springt die Verhinderungspflege ein. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Übergangsphasen hilft die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Weitere Leistungen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat für Dinge wie Handschuhe oder Desinfektion
  • Hausnotruf: Zuschuss zu den monatlichen Kosten
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau
  • Ambulant betreute Wohngruppe: 224 Euro Zuschlag im Monat
Wir behalten den Überblick für Sie

Welche Leistung in Ihrer Situation am meisten bringt, hängt vom Pflegegrad und Ihrem Alltag ab. Als Pflegedienst in Rüdersdorf beraten wir Sie kostenlos und helfen beim Papierkram.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro und weitere Zuschüsse.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als Kombileistung. Sie nutzen einen Teil der Sachleistung und erhalten anteilig Pflegegeld dazu.
Muss ich die Leistungen einzeln beantragen?
Das Pflegegeld und die Sachleistung laufen über den Pflegegrad. Manche Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Hausnotruf beantragen Sie zusätzlich. Wir zeigen Ihnen, wie.

Welche Leistung passt zu Ihnen?

Wir rechnen mit Ihnen durch, was Ihnen zusteht, und übernehmen die Versorgung zu Hause in Rüdersdorf und Umgebung.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.