Was zahlt die Pflegekasse 2026? Alle Leistungen im Überblick
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag: Die Pflegeversicherung kennt viele Leistungen, und schnell verliert man den Überblick. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen 2026 verständlich erklärt.
Pflegegeld: für die Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es frei verwenden kann.
Pflegesachleistung: für den ambulanten Pflegedienst
Die Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst wie medimobil die Pflege übernimmt. Sie ist höher als das Pflegegeld und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung auch mischen. Nutzen Sie zum Beispiel nur einen Teil der Sachleistung durch den Pflegedienst, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld dazu. Wir rechnen das gern mit Ihnen durch.
Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat
Jeder mit einem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsangebote finanzieren, etwa Hilfe im Haushalt oder Betreuung stundenweise. Wie Sie ihn nutzen und abrechnen, zeigt unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Braucht die Pflegeperson eine Auszeit oder ist verhindert, springt die Verhinderungspflege ein. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Übergangsphasen hilft die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Weitere Leistungen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat für Dinge wie Handschuhe oder Desinfektion
- Hausnotruf: Zuschuss zu den monatlichen Kosten
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau
- Ambulant betreute Wohngruppe: 224 Euro Zuschlag im Monat
Welche Leistung in Ihrer Situation am meisten bringt, hängt vom Pflegegrad und Ihrem Alltag ab. Als Pflegedienst in Rüdersdorf beraten wir Sie kostenlos und helfen beim Papierkram.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Muss ich die Leistungen einzeln beantragen?
Welche Leistung passt zu Ihnen?
Wir rechnen mit Ihnen durch, was Ihnen zusteht, und übernehmen die Versorgung zu Hause in Rüdersdorf und Umgebung.