Ratgeber Beratung

Beratungseinsatz nach § 37.3: Pflicht beim Pflegegeld einfach erklärt

medimobil RatgeberLesezeit 5 Min
← Zurück zu den Ratgebern

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erklären Fristen, Ablauf und Kosten, ganz ohne Amtsdeutsch.

Was ist der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz ist ein Hausbesuch einer Pflegefachkraft, gesetzlich geregelt in § 37 Abs. 3 SGB XI. Er ist keine Kontrolle, vor der Sie Angst haben müssen. Die Fachkraft schaut, ob die Pflege zu Hause gut läuft, gibt praktische Tipps und zeigt, welche Leistungen Ihnen noch zustehen. Viele Familien erleben den Termin als echte Hilfe.

Wer muss ihn abrufen, und wie oft?

Die Pflicht gilt für alle, die Pflegegeld beziehen, auch anteilig bei der Kombileistung. Wer die Pflege komplett über einen Pflegedienst als Sachleistung abrechnet, braucht keinen Beratungseinsatz.

Beratungseinsatz: Fristen nach Pflegegrad (Stand 2026)
Pflegegrad 1freiwillig, halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 und 3Pflicht: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 und 5Pflicht: 1x pro Halbjahr
Zusätzlich bei PG 4 und 5freiwillig: 1x pro Vierteljahr

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2026 gilt die halbjährliche Pflicht einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Vorher mussten Familien mit Pflegegrad 4 und 5 den Termin vierteljährlich nachweisen. Diese Pflicht ist entfallen. Wer möchte, kann bei hohen Pflegegraden aber weiterhin jedes Vierteljahr eine Beratung abrufen, freiwillig und kostenlos.

Was passiert, wenn Sie den Termin versäumen?

Rufen Sie den Beratungseinsatz nicht rechtzeitig ab, darf die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall kann sie es sogar ganz entziehen. Das lässt sich leicht vermeiden: Termin vereinbaren, Besuch wahrnehmen, fertig. Die Bestätigung geht direkt an Ihre Pflegekasse.

Tipp: Fristen nicht dem Zufall überlassen

Notieren Sie sich die Halbjahresfristen oder überlassen Sie uns die Erinnerung. Wenn wir den Beratungseinsatz regelmäßig bei Ihnen durchführen, behalten wir die Termine für Sie im Blick.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für Sie nichts. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig und der Anbieter rechnet direkt mit ihr ab. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch etwas zuzahlen.

Wer darf ihn durchführen?

Zugelassene ambulante Pflegedienste wie medimobil sowie anerkannte Beratungsstellen. Gern übernehmen wir den Beratungseinsatz für Sie, in Rüdersdorf und im Umkreis von etwa 10 Kilometern. Unsere Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, beantwortet Ihre Fragen und schickt die Bestätigung an Ihre Pflegekasse. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, hilft unser Ratgeber Pflegegrad beantragen weiter. Und welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, zeigt der Überblick Pflegekassen-Leistungen 2026.

Häufige Fragen

Wie oft ist der Beratungseinsatz 2026 Pflicht?
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind zusätzliche vierteljährliche Besuche freiwillig möglich.
Was kostet mich der Beratungseinsatz?
Nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig, der Anbieter rechnet direkt mit ihr ab.
Was passiert, wenn ich den Termin vergesse?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld angemessen kürzen, im Wiederholungsfall sogar ganz entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig.
Gilt die Pflicht auch bei der Kombileistung?
Ja. Sobald Sie Pflegegeld beziehen, auch nur anteilig, gilt die Nachweispflicht. Nur wer ausschließlich Sachleistungen nutzt, ist befreit.

Beratungseinsatz fällig?

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37.3 bei Ihnen zu Hause durch, in Rüdersdorf und Umgebung. Kostenlos für Sie, mit direkter Meldung an Ihre Pflegekasse.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.