Ratgeber Finanzierung

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss: die Wohnung altersgerecht umbauen

medimobil RatgeberLesezeit 5 Min
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Eine bodengleiche Dusche, eine Rampe am Eingang, breitere Türen: Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Wir erklären, was gefördert wird und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

So sperrig das Wort klingt, so einfach ist die Idee: Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern oder die Selbstständigkeit erhalten. Grundlage ist Paragraf 40 SGB XI. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand 2026) und steht allen Pflegebedürftigen zu, also schon ab Pflegegrad 1.

Wichtig zu wissen: Eine "Maßnahme" umfasst alle Umbauten, die zu einem Zeitpunkt nötig sind, auch wenn es mehrere Gewerke sind. Verändert sich die Pflegesituation später, etwa weil ein Rollstuhl nötig wird, kann ein neuer Zuschuss für eine weitere Maßnahme beantragt werden.

Was wird gefördert?

  • Badumbau, zum Beispiel bodengleiche Dusche statt Wanne, unterfahrbares Waschbecken
  • Rampen am Hauseingang und Beseitigung von Türschwellen
  • Türverbreiterungen für Rollator oder Rollstuhl
  • Treppenlifte, anteilig im Rahmen des Höchstbetrags
  • Fest installierte Umbauten in der Küche, etwa absenkbare Arbeitsflächen
  • Umzugskosten, wenn ein Umzug in eine geeignete Wohnung die bessere Lösung ist
Der Zuschuss in Zahlen (Stand 2026)
Zuschuss je Maßnahmebis 4.180 €
Voraussetzungab Pflegegrad 1
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt (max. 4)bis 16.720 €
Erneuter Zuschuss bei veränderter Pflegesituationmöglich

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, zum Beispiel beide Elternteile, erhält jeder bis zu 4.180 Euro für die gemeinsame Maßnahme. Bei bis zu vier Personen sind so bis zu 16.720 Euro möglich.

So beantragen Sie den Zuschuss richtig

Der häufigste und teuerste Fehler: erst umbauen, dann beantragen. Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben genügt. Legen Sie einen Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs bei und begründen Sie kurz, warum der Umbau die Pflege erleichtert. Hilfreich ist auch eine Empfehlung aus einem Pflegegutachten oder einem Beratungseinsatz.

Erst der Antrag, dann der Handwerker

Warten Sie mit der Beauftragung, bis die Zusage der Pflegekasse da ist. Nachträglich eingereichte Rechnungen für bereits fertige Umbauten werden oft abgelehnt. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb weniger Wochen über den Antrag entscheiden.

Kleine Handgriffe mit großer Wirkung

Nicht immer braucht es gleich einen Umbau. Vieles lässt sich sofort und günstig umsetzen: Haltegriffe an Dusche und WC, rutschfeste Matten, gute Beleuchtung im Flur und das Entfernen loser Teppiche und Kabel als Stolperfallen. Ein Hausnotruf ergänzt die Sicherheit, falls doch einmal etwas passiert.

Wie das sichere Zuhause in ein Gesamtkonzept passt, lesen Sie im Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Einen Überblick über alle Töpfe der Pflegekasse gibt der Ratgeber Pflegekassen-Leistungen 2026. Und wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer Wohnung sinnvoll ist: Wir schauen uns die Situation bei unseren Einsätzen in Rüdersdorf und Umgebung gern mit an und beraten Sie ehrlich.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht ab Pflegegrad 1 zu und ist dort neben dem Entlastungsbetrag eine der wichtigsten Leistungen.
Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation objektiv verändert hat und dadurch neue Umbauten nötig werden, etwa nach einer Verschlechterung. Dann gilt der Höchstbetrag von 4.180 Euro erneut.
Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?
Nein, auch Mieter können den Zuschuss nutzen. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie aber die Zustimmung des Vermieters.
Was ist, wenn der Umbau mehr als 4.180 Euro kostet?
Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 Euro je Maßnahme, den Rest tragen Sie selbst. Je nach Region gibt es ergänzende Förderprogramme, zum Beispiel über die KfW, fragen Sie vor dem Umbau nach.

Sicher zu Hause alt werden

Wir pflegen und betreuen in Rüdersdorf und Umgebung seit 2010 und sehen jeden Tag, was ein sicheres Zuhause ausmacht. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nachfragen. Gern beraten wir Sie persönlich.